Anmerkung zu hier vormals dargestellten Bildern

Mittlerweile alle im Ghost eingebaut.
Nur diejenigen, bei denen insbesondere die Farben, aber auch die sonstige Darstellung als Pokégirl mit den jeweiligen Pokémon gut übereinstimmen.
Desweiteren auch nur diejenigen, die von der eingenommenen Pose her als surface0 oder surface10 für eine Shell geeignet wären.
(Aufnahmen in einer Bewegung z.B. sind da kaum geeignet, die würden ja im nächsten Moment umfallen - oder man bräuchte eine entsprechende Animation)
(Ich akzeptiere aber schwebend. Nun gut, kann kein/e Cosplayer/in - ein Ghost jedoch schon!)


Alle 493 zusammen waren auf einem einzigen Bild vereint, 7500x8925 Pixel - 5,8Mb groß.
Alle obigen Abbildungen in diesem Bild, scheinen jedoch Verkleinerungen auf etwa die Hälfte (oder weniger) der ursprünglichen Zeichnungen zu sein.
Da dieses Bild auch noch als JPG abgespeichert wurde, und dieses Format leider kompressionstechnisch die Pixel durcheinanderwürfelt,
war es eine Heidenarbeit, die einzelnen Pokégirls in entsprechenden Ausschnitten einigermaßen brauchbar freizustellen...
...mehr oder minder also eine Art Second-Hand-Verwendung von mir.

Eure Lieblingspokémon sind nicht dabei? Nun ja, die Beliebtesten sind meistens in einer Actionpose dargestellt...
...für ein Ausgangsbild einer Shell schwer zu verwerten.

P.S. Ich werde mich bemühen, diejenigen in "Fehlfarben" hinzubekommen...
 

P.P.S. Ich habe mit diesem Ghost angefangen, bevor ich ich auf "PokeGirl" gestoßen bin, eine App für Android von 2017.
Auch als Ratespiel aufgezogen, allerdings sind alle Abbildungen dort (abgesehen von der Herausnahme der Pokédexnummer) unverändert übernommen worden.
Selbe Größe, selber weißer Hintergrund. Auch die Darstellung, teilweise knappe Bekleidung, falsche Farben sind gleich.
Zu finden bei 9APPS. Die Bewertung mit 3 Sternen ist wohl korrekt, fällt so aber eher bescheiden aus gegenüber anderen Apps dort.

Das angesprochene Sammelbild kann man übrigens unter dem Stichwort 'pokemongirlsfull' oder 'pokemon-girls-full' finden (z.B. auf Seiten von 2011 und 2014, also auch älter als die App).
 
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